Rechtsprechung
BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung - Nebenbeschäftigung - Zur-Verfügung-Stehen - wöchentliche Arbeitszeit - Anforderung - Beurteilung - persönliche Eignung - Anfechtungsklage - Nebenbestimmung - Zulassungsbescheid - ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision - Berufszulassung - Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Diplom-Psychologe - Bedarfsunabhängige Zulassung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung bei Nebenbeschäftigung, persönliche Eignung für die Leistungserbringung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Zulassung als Vertragsarzt: Interessen- und Pflichtenkollision ist zu prüfen
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Zulassung als Vertragsarzt
- vpp.org (Pressemitteilung)
Psychotherapeutin - Umfang der Nebentätigkeit
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gleichzeitige Tätigkeit als Chefarzt und Vertragsarzt nur in Ausnahmefällen möglich
Verfahrensgang
- SG Mainz, 17.05.2000 - S 1 KA 75/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.05.2001 - L 5 KA 32/00
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Papierfundstellen
- BSGE 89, 134
- NJW 2002, 3278 (Ls.)
- NZS 2003, 270
Wird zitiert von ... (118) Neu Zitiert selbst (29)
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97
Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Der vom BSG entschiedene Fall eines angestellten Krankenhaus-Chefarztes der Pathologie mit weniger als 20 Wochenstunden Arbeitszeit (Urteil vom 5. November 1997 - BSGE 81, 143 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16) sei ein Sonderfall gewesen.Die Beigeladene zu 1. schließt sich den Ausführungen des Beklagten an und sieht darüber hinaus einen Widerspruch des LSG-Urteils zum Urteil des BSG vom 5. November 1997 (BSGE 81, 143 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16).
Die Beurteilung des zeitlich "Üblichen" kann sich dabei nicht an statischen Werten orientieren, sondern muss den gesellschaftlichen Wandel im Dienstleistungssektor der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahrzehnten ebenso mit berücksichtigen wie etwa den Umstand, dass § 101 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 SGB V inzwischen auch ein Job-Sharing bei Vertragsärzten ermöglicht (vgl dazu BSGE 81, 143, 149 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16 S 56, mwN).
Schließlich ist eine generelle Aussage über die Konkretisierung des üblichen Umfangs vertragsärztlicher Tätigkeit auch nicht bereits in dem Urteil des Senats vom 5. November 1997 (BSGE 81, 143 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16) erfolgt.
Eine derartige Kollision ist auch anzunehmen, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Betroffene auf Grund seiner anderweitigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit Inhalt und Umfang einer vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit sowie den Einsatz der der Praxis zugeordneten sachlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmen kann (so zusammenfassend Urteil des Senats vom 5. November 1997, BSGE 81, 143, 147 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16 S 53 f ).
Andererseits hat er die beschriebene Konfliktlage für den Fall bejaht, dass ein Krankenhausarzt, der außerhalb des rein medizinisch-technischen Bereichs in die stationäre Versorgung von Patienten eingebunden war, zugleich deren ambulante Behandlung anstrebte (BSGE 81, 143, 147 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16 S 53 f; s auch BSG, Beschluss vom 25. November 1998 - B 6 KA 18/98 B, Juris-Dokument KSRE 07 4191 518; vgl Schlarmann/Buchner, NJW 1998, 3401, 3403).
Der Senat hat seine Rechtsprechung insoweit bereits im og Urteil vom 5. November 1997 dahin präzisiert, dass eine Interessen- und Pflichtenkollision nur dann verneint werden kann, wenn die anderweitige ärztliche Tätigkeit ihrem typischen Fachgebietsinhalt nach nicht vorrangig patientenbezogen (im Sinne eines persönlichen Kontaktes mit dem Patienten zu Zwecken der Diagnostik und/oder Therapie) ausgeübt wird; dieses war zB bei einem vertragsärztlich überwiegend nur auf Überweisung hin tätigen Pathologen (BSGE 81, 143, 147 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16 S 53 ff) der Fall, muss aber ebenso für Laborärzte und vergleichbare Fälle gelten.
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Unbedenklich hierfür können Dritten gegenüber eingegangene Bindungen nur dann sein, wenn von ihnen keine prägende Wirkung für den beruflichen Status des Betroffenen ausgeht (zum Konfliktfeld von Freiberuflichkeit und gleichzeitig bestehenden Anstellungsverhältnissen vgl bereits BVerfGE 87, 287, 321, 324 ).Es muss daher grundsätzlich ausgeschlossen sein, dass die zu gewöhnlichen Zeiten verfügbare Arbeitskraft eines Vertragsarztes/-psychotherapeuten in ähnlichem zeitlichen Umfang oder gar überwiegend durch ein Beschäftigungsverhältnis in Anspruch genommen wird (vgl insoweit zum ähnlichen Erfordernis des Vorhandenseins ausreichender tatsächlicher und rechtlicher Handlungsspielräume bei Rechtsanwälten bereits BVerfGE 87, 287, 323).
Es kann vielmehr geboten sein, dass die zuständigen Behörden auf erkannte typischerweise drohende Gefahren für hochrangige Rechtsgüter bereits mit Maßnahmen im Vorfeld des konkreten Schadenseintritts Einfluss zu nehmen versuchen und - unter Beachtung von Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - präventive Verbote und Handlungsbeschränkungen aussprechen (zur vom Gesetzgeber zulässigerweise in den Vordergrund gerückten Gesichtspunkt der größeren Effizienz präventiver Beschränkungen im Vergleich zu späterer laufender Kontrolle der Berufsausübung bereits BVerfGE 87, 287, 322).
Im Übrigen sind die die Klägerin neu treffenden Beschränkungen des PsychThG nicht ungewöhnlich, da es auch für andere Gruppen freier Berufe im Interesse des Schutzes höherrangiger Rechtsgüter Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Erwerbsmöglichkeiten in einer zeitgleich ausgeübten zweiten beruflichen Tätigkeit gelten (vgl zB §§ 45 ff Bundesrechtsanwaltsordnung sowie BVerfGE 87, 287, 321 ff).
Aber auch wenn die Berufsfreiheit grundsätzlich das Recht mitumfasst, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (so BVerfGE 21, 173, 179; 87, 287, 316), gilt dieses jedenfalls nicht ohne Außerachtlassung gesetzlicher und untergesetzlicher Schranken, wie sie durch § 20 Abs. 1 und 2 Ärzte-ZV aufgestellt und durch die Rechtsprechung konkretisiert worden sind.
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV ist es - anders als noch in der Zeit um das Jahr 1960 unter Geltung genereller strikter Bedarfszulassungen - in der Gegenwart nicht mehr erforderlich, dass der Zulassungsbewerber seine "volle" Arbeitskraft für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen bzw -psychotherapeutischen Versorgung einsetzt (…so bereits BSGE 26, 13, 14 f = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte;… BSGE 44, 260, 263 f = SozR 2200 § 368n Nr. 13 S 41 f;… BSG SozR 5520 § 20 Nr. 1 S 2; zuletzt - die Rechtsentwicklung im Einzelnen nachzeichnend - BSGE 85, 145, 149 f = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 5 f mwN).An dieser Rechtsprechung hat der Senat zuletzt auch in seinem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) betreffenden Urteil vom 17. November 1999 (BSGE 85, 145, 149 f = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 6 f, mwN) festgehalten, da sich weder aus dem Bedarfsplanungsrecht des SGB V noch aus dem Sicherstellungsauftrag der KÄVen etwas Anderes ableiten lasse.
Zwar ist der Senat in seiner Rechtsprechung bislang zurückhaltend gewesen, den Aspekt der Bedarfsplanung für den Umfang der konkreten vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit des einzelnen Leistungserbringers iS von § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV nutzbar zu machen (vgl BSGE 85, 145, 149 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 6;… BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 98 ).
Das Bestreben, Verwerfungen im Bedarfsplanungsrecht durch den dort geltenden Anrechnungsfaktor 1, 0 zu vermeiden, bietet allein keine Grundlage für eine bestimmte Auslegung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV (BSGE 85, 145, 149 f = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 6).
Der Senat hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Pflichtenkollision für die zeitgleiche Zulassung von MKG-Chirurgen als Vertragsarzt und als Vertragszahnarzt generell verneint, weil diese Ärzte auf Grund besonderer berufsrechtlicher Regelungen in beiden ambulanten Versorgungsbereichen zulassungsberechtigt sind (BSGE 85, 145, 151 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 7 f;… vgl bereits BSGE 21, 118 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte); in seiner älteren Rechtsprechung hat er auch angenommen, dass eine gleichzeitige Arbeitnehmerstellung als Zahnarzt einer Polizeizahnklinik (…BSGE 26, 13, 14 f = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte), als städtischer Medizinaldirektor (…BSGE 35, 247, 249 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ä) oder als beamteter Arzt einer Strafanstalt (…BSG SozR 5520 § 20 Nr. 1) der Zulassung nicht entgegenstünden.
- SG Hamburg, 01.11.2000 - S 3 KA 61/00
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Nach der Rechtsprechung ist es auch bei der Beanstandung derart unselbstständiger, einem gebundenen Verwaltungsakt beigefügter Nebenbestimmungen zulässig, (nach Durchführung eines Vorverfahrens) isoliert gegen diese Bestimmungen im Wege der Anfechtungsklage vorzugehen (…vgl BSGE 59, 148, 152 = SozR 2200 § 368a Nr. 14;… BSGE 70, 167, 169 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10; Urteile des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 28/99, 29/99 und 30/99, jeweils mwN ; vgl auch BVerwGE 112, 221, 224 - mit Anmerkung Hufen, JuS 2001, 926 f mwN;… Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 32 RdNr 34 mwN; speziell für einen Fall der vorliegenden Art: SG Hamburg MedR 2001, 376 f).Das Urteil besagt aber nicht, dass ein halbtags bzw mit weniger als 20 Wochenstunden ausgeübtes Beschäftigungsverhältnis allgemein der Zulassung nicht entgegenstünde (so aber LSG Berlin MedR 1993, 204 ; SG Hamburg MedR 2001, 376, 378 f; ähnlich Plagemann, Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten , im Auftrag des Deutschen Psychotherapeutenverbandes und des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP eV, vom 8. September 2000, S 10: Grenze 19, 5 Stunden); denn in dem entschiedenen Fall bestand die nicht ohne Weiteres auf andere Leistungserbringer zu übertragende Besonderheit, dass Pathologen wegen des üblicherweise fehlenden Arzt-Patientenkontaktes an ihrem Arbeitsplatz in geringerem Maße präsent sein müssen, als dies in anderen Medizinbereichen der Fall ist und dass der Betroffene in seiner leitenden Funktion ohnehin einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung unterlag.
Sie ist im Gegenteil wegen des typischerweise engen, gerade ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzenden Dauerkontaktes zwischen Therapeut und Patient, in dem vielfach sensible, höchstpersönliche Umstände aus der Biografie des Patienten offenbart werden, als eine Gruppe mit besonders hohem Konfliktpotenzial einzuschätzen (zutreffend SG Hamburg MedR 2001, 376, 377).
All diese Umstände müssen unabhängig davon berücksichtigt werden, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, gerade gegenüber der Klägerin Misstrauen zu hegen; das Bestehen einer objektiven Gefährdungslage lässt sich insoweit aber nicht verneinen (aA - für das Erfordernis einer konkreten Gefährdungslage - SG Hamburg MedR 2001, 376, 377;… Plagemann, Gutachterliche Stellungnahme, aaO, S 17 ff).
Schließlich führt auch der generell gegen die Rechtsprechung des Senats erhobene Einwand, es könne gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen, wenn ein in das System der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung eingebundener Leistungserbringer nur fachfremde Nebentätigkeiten wahrnehmen dürfe, nicht aber solche in seinem erlernten und erwählten Beruf (so SG Hamburg MedR 2001, 376, 377), zu keinem anderen Ergebnis.
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt - …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
So hat der Senat in jüngerer Zeit in anderem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Mindestumfangs bei der Pflicht zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung iS von § 95 SGB V auch insoweit hervorgehoben, als der Vertragsarzt den Kern der Leistungen seines Fachgebiets anbieten und in dieser Weise im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen muss (vgl BSGE 88, 20, 24 ff = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 70 ff).Während die daraus entstehenden Nachteile für den Betroffenen in Fällen des arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes durch eine entsprechend höhere Vergütung bzw Karenzentschädigung (vgl §§ 74 ff, § 90a Handelsgesetzbuch) kompensiert bzw abgemildert werden, geschieht dieses im Falle der Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung dadurch, dass der in seiner übrigen beruflichen Betätigung nunmehr Beschränkte nun günstige Erwerbsmöglichkeiten vorfindet, indem er Zugang zu dem großen Kreis der 87 % der Bevölkerung ausmachenden Versicherten der GKV erhält und ihm kompensatorisch für die nun eingeschränkte Möglichkeit zu zusätzlicher Erwerbstätigkeit die Aussicht auf sichere und insolvenzgeschützte Einnahmen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen als Schuldnern geboten wird (vgl zu diesem Gesichtspunkt bereits BSGE 88, 20, 24 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 70).
- BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96
Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Die Gefahr einer Vermischung der verschiedenen ärztlichen Tätigkeiten ist ferner bei einer werksärztlich tätigen Internistin angenommen worden, die zugleich auf dem Werksgelände vertragsärztlich tätig sein wollte (BSGE 80, 130 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2;… anders bei Ausübung der vertragsärztlichen Praxis auf dem Krankenhausgelände in gleichberechtigter Kooperation mit dem Krankenhaus, vgl BSGE 76, 59, 63 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 5 ff) bzw bei einem Sanitätsoffizier im Status eines strikten Dienstpflichten unterliegenden Berufssoldaten (Bayerisches LSG ArztR 1981, 5).Dabei könnte die Situation eintreten, dass die Klägerin über den Einsatz der ihrer Praxis zugeordneten sächlichen und personellen Mittel nicht mehr maßgeblich selbst in vollem Umfang bestimmen und damit die Praxis nicht mehr in dem gebotenen Maße eigenverantwortlich ausüben würde (vgl insoweit den Extremfall BSGE 80, 130 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2 ;… zum Fall der Abhängigkeit eines Zahnarztes von einem gewerblichen Zahnlabor vgl Schallen, Ärzte-ZV, 3. Aufl 2000, § 20 RdNr 405 unter Hinweis auf OLG Nürnberg MDR 1988, 861).
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 18/98 B
Zulassung als Krankenhausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung, Zulassungssperre …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Andererseits hat er die beschriebene Konfliktlage für den Fall bejaht, dass ein Krankenhausarzt, der außerhalb des rein medizinisch-technischen Bereichs in die stationäre Versorgung von Patienten eingebunden war, zugleich deren ambulante Behandlung anstrebte (…BSGE 81, 143, 147 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 16 S 53 f; s auch BSG, Beschluss vom 25. November 1998 - B 6 KA 18/98 B, Juris-Dokument KSRE 07 4191 518; vgl Schlarmann/Buchner, NJW 1998, 3401, 3403).Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. November 1998 - B 6 KA 18/98 B - angedeutet hat, gehört die Berufsgruppe der Psychotherapeuten gerade nicht zu den Leistungserbringern, bei denen ausnahmsweise ein unmittelbarer Patientenbezug zu verneinen wäre.
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Ebenso geben die Berechnungen des Senats in seinen Urteilen vom 8. November 2000 (zB BSGE 87, 158 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25) nichts für solche zeitlichen Festlegungen her.Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. November 2000 (BSGE 87, 158, 159 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 105 ff) im Einzelnen dargelegt hat, ist die Teilnahme von Diplom-Psychologen an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der GKV durch die Regelungen des PsychThG und die dazu ergangenen Begleitregelungen grundlegend umgestaltet worden; die Psychologen sind dadurch als einzige nichtärztliche Berufsgruppe in der Weise begünstigt worden, dass sie nunmehr bei der unmittelbaren Behandlung von sozialversicherten Patienten den Ärzten gleichgestellt wurden.
- BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 13/62
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Soweit der Senat in früheren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass sogar die Inanspruchnahme der überwiegenden Arbeitskraft durch ein Beschäftigungsverhältnis für eine Niederlassung als Vertragsarzt unschädlich sei (so insbesondere BSGE 21, 118, 122 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte;… BSGE 44, 260, 263 = SozR 2200 § 368n Nr. 13 S 41; BSG ArztR 1993, 170), hält er daran nicht mehr fest.Der Senat hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Pflichtenkollision für die zeitgleiche Zulassung von MKG-Chirurgen als Vertragsarzt und als Vertragszahnarzt generell verneint, weil diese Ärzte auf Grund besonderer berufsrechtlicher Regelungen in beiden ambulanten Versorgungsbereichen zulassungsberechtigt sind (…BSGE 85, 145, 151 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 7 f; vgl bereits BSGE 21, 118 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte); in seiner älteren Rechtsprechung hat er auch angenommen, dass eine gleichzeitige Arbeitnehmerstellung als Zahnarzt einer Polizeizahnklinik (…BSGE 26, 13, 14 f = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte), als städtischer Medizinaldirektor (…BSGE 35, 247, 249 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ä) oder als beamteter Arzt einer Strafanstalt (…BSG SozR 5520 § 20 Nr. 1) der Zulassung nicht entgegenstünden.
- BSG, 07.12.1966 - 6 RKa 1/64
Kassenarzt - Eignung als Kassenzahnarzt - Polizeizahnarzt
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV ist es - anders als noch in der Zeit um das Jahr 1960 unter Geltung genereller strikter Bedarfszulassungen - in der Gegenwart nicht mehr erforderlich, dass der Zulassungsbewerber seine "volle" Arbeitskraft für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen bzw -psychotherapeutischen Versorgung einsetzt (so bereits BSGE 26, 13, 14 f = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte;… BSGE 44, 260, 263 f = SozR 2200 § 368n Nr. 13 S 41 f;… BSG SozR 5520 § 20 Nr. 1 S 2;… zuletzt - die Rechtsentwicklung im Einzelnen nachzeichnend - BSGE 85, 145, 149 f = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 5 f mwN).Der Senat hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Pflichtenkollision für die zeitgleiche Zulassung von MKG-Chirurgen als Vertragsarzt und als Vertragszahnarzt generell verneint, weil diese Ärzte auf Grund besonderer berufsrechtlicher Regelungen in beiden ambulanten Versorgungsbereichen zulassungsberechtigt sind (…BSGE 85, 145, 151 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 7 f;… vgl bereits BSGE 21, 118 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte); in seiner älteren Rechtsprechung hat er auch angenommen, dass eine gleichzeitige Arbeitnehmerstellung als Zahnarzt einer Polizeizahnklinik (BSGE 26, 13, 14 f = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte), als städtischer Medizinaldirektor (…BSGE 35, 247, 249 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ä) oder als beamteter Arzt einer Strafanstalt (…BSG SozR 5520 § 20 Nr. 1) der Zulassung nicht entgegenstünden.
- BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 12/77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R
Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit …
- BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00
Nebentätigkeitsgenehmigung
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
- BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels …
- BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99
Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers
- BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R
Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94
Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R
Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete …
- BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
- OLG Nürnberg, 18.09.1987 - 6 U 466/87
Standeswidrige Verpflichtungen eines Zahnarztes; Sittenwidrigkeit eines …
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R
Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen …
- BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91
Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten …
- BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 19/84
Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Chefarztes - Befristung
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 28/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00
Zulassung eines Kinderarztes zur vertragsärztlichen psychotherapeutischen …
- BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines …
Statthafte Klageart gegen die Befristung als Nebenbestimmung des Verwaltungsakts (vgl § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X) war bei Klageerhebung die isolierte Anfechtungsklage (…vgl zB BSG vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R - BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 13 ; BSG vom 30.1.2002 - B 6 KA 20/01 R - BSGE 89, 134, 135 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 19;… BSG vom 15.5.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 39 ) . - BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats dürfen Zulassungsentscheidungen nach Maßgabe gesetzlicher Regelungen mit Nebenbestimmungen versehen werden, die dann alleiniger Gegenstand von Anfechtungsklagen sein können (BSGE 89, 134, 135 ff = BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 19 ff;… BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 6).Der Senat weist allerdings darauf hin, dass er uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung festhält, dass die psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter, bei der die Durchsetzung strafgerichtlicher Therapieauflagen und die Verhinderung von Rückfalltaten im Vordergrund stehen, typischerweise keine Behandlung iS des Krankenversicherungsrechts ist, ein Psychologischer Psychotherapeut mithin für derartige Behandlungen auch nicht zugelassen werden kann (…vgl BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1; vgl zu möglichen Interessenkollisionen auch BSGE 89, 134, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 ff;… BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).
bb) Die in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats hat in einem Urteil vom 30.1.2002 ihren Ausgangspunkt genommen und ist in nachfolgenden Entscheidungen bestätigt worden (Urteil vom 30.1.2002, - BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3;… Urteil vom 11.9.2002 - SozR 3-5520 § 20 Nr. 4;… Urteil vom 5.2.2003 - SozR 4-2500 § 95 Nr. 2;… Beschluss vom 29.11.2006 - SozR 4-1500 § 153 Nr. 3; diese Rspr bestätigend BVerfG , Beschlüsse vom 23.9.2002 - 1 BvR 1315/02 - und vom 12.2.2003 - 1 BvR 59/03 -).
Er muss aber entsprechend dem Bedürfnis nach Sicherung einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten und den Gegebenheiten seines Praxisbereichs regelmäßig zu den üblichen Sprechzeiten für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen und in den Grenzen der Zumutbarkeit und Üblichkeit auch für Notfallbehandlungen und für andere wichtige Fälle außerhalb der Sprechzeiten tätig sein können (BSGE 89, 134, 137 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 21 ff;… BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 39).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 30.1.2002 dargelegt, dass es angesichts der höchst unterschiedlichen Praxistätigkeit von Vertragsärzten mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, eine zeitliche Grenze für den üblichen Aufwand für die vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Tätigkeit von der hierfür tatsächlich aufgewandten Arbeitszeit der Leistungserbringer her zu ziehen (BSGE 89, 134, 139 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 23 ff) .
Dabei ist Ausgangspunkt der Beurteilung, dass Beschränkungen aufgrund einer anderweitigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich geeignet sind, sich auf die gleichzeitige Tätigkeit im System des SGB V störend auszuwirken (BSGE 89, 134, 140f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 25) .
Allerdings ist der "zeitlich übliche" Einsatz der Arbeitskraft gerade im Dienstleistungssektor über die Jahre wandelbar (so schon der Senat in BSGE 89, 134, 138 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22) , wobei er sich seit der Entscheidung aus dem Jahr 2002 in der Tendenz nach oben entwickelt hat (Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 16 RdNr 12 aE; ders GesR 2004, 353, 355 Fußnote 15) und auch unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsverhältnisse nicht einheitlich zu bestimmen ist.
Sie berücksichtigt aber auch die Grenze menschlicher physischer und auch psychischer Belastbarkeit, die allgemein bei 65 Stunden pro Woche liegen dürfte (von solchen geleisteten Höchstarbeitszeiten für Vertragsärzte berichtet der Senat in BSGE 89, 134, 139 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 23).
Nicht maßgebend sein kann dagegen für die wöchentliche Höchststundenzahl eine (vermeintliche) individuelle Grenze oder eine individuell vom einzelnen Bewerber angegebene (so der Senat schon zum vollen Versorgungsauftrag BSGE 89, 134, 143 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 27 f).
Um eine Systemstörung zu vermeiden, verbietet sich aber eine zu große Ungleichheit in den Verhältnissen der Leistungserbringer (vgl BSGE 89, 134, 142 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 26 f;… BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 40 f).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30.1.2002 ausgeführt, dass es Hinweise für eine solche Entwicklung gerade im Bereich der Psychologischen Psychotherapie gibt (vgl BSGE 89, 134, 142 f = SozR 5520 § 20 Nr. 3 S 27).
Den geringfügigen Nachteilen hieraus steht der Zugang zu dem großen Kreis der gesetzlich Versicherten mit den damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten gegenüber (vgl BSGE 89, 134, 151 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 36;… SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 44) .
- BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Nebenbestimmungen von Zulassungsentscheidungen, die nach Maßgabe gesetzlicher Regelungen erlassen werden, isoliert angefochten werden (BSGE 89, 134, 135 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 19 ff;… BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 6;… BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 13 mwN;… zur Beschränkung des Kreises überweisungsberechtigter Ärzte vgl BSGE 59, 137, 143 = SozR 2200 § 368a Nr. 13 S 38 f).
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht …
Mit der Frage, welche Anforderungen danach an die Verfügbarkeit des Vertragsarztes zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit mit der vertragsärztlichen Tätigkeit vereinbar ist, hat sich der Senat in der insoweit grundlegenden Entscheidung vom 30.1.2002 (B 6 KA 20/01 R - BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3) befasst.Danach stand nicht erst der hauptberufliche, vollzeitige Einsatz in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einer anderen nicht ehrenamtlichen Tätigkeit einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zwingend entgegen (BSGE 89, 134, 138 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22).
Vielmehr schloss eine Wochenarbeitszeit von mehr als 13 Stunden das ausreichende Zur-Verfügung-Stehen für eine vertragsärztliche Tätigkeit regelmäßig aus (BSGE 89, 134, 143 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28;… vgl auch BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 41;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 16;… BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 15).
Bereits die Existenz des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV zeige, dass Beschränkungen, denen ein ärztlicher bzw psychologischer Leistungserbringer als Folge einer anderen von ihm ausgeübten Erwerbstätigkeit unterliege, grundsätzlich geeignet seien, sich auf die gleichzeitige Tätigkeit im System des SGB V hinderlich und störend auszuwirken (BSGE 89, 134, 140 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 25).
Soweit in früheren Entscheidungen davon ausgegangen worden war, dass sogar die Inanspruchnahme der überwiegenden Arbeitskraft durch ein Beschäftigungsverhältnis für eine Niederlassung als Vertragsarzt unschädlich sei, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BSGE 89, 134, 140 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 24 f) .
Weder dem durch das GKV-VStG geänderten Wortlaut des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV noch der Gesetzesbegründung sind jedoch Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der in ständiger Rechtsprechung (…vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 31;… BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 19, 24; BSGE 89, 134, 138 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22; BSG Beschluss vom 11.12.2002 - B 6 KA 61/02 B - Juris RdNr 11) entwickelte Grundsatz nicht mehr gelten sollte, nach dem jedenfalls der vollzeitige hauptberufliche Einsatz in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einer anderen nicht ehrenamtlichen Tätigkeit den Anspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ausschließt.
Soweit der Senat in älteren Entscheidungen bezogen auf die damals rechtlich allein mögliche Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag davon ausgegangen war, dass selbst die Inanspruchnahme der überwiegenden Arbeitskraft durch eine bereits bestehende Zulassung als Kassenarzt (…BSGE 21, 118, 122 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte) oder ein Beschäftigungsverhältnis (…BSGE 26, 13, 15 = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte;… vgl auch BSGE 44, 260, 263 = SozR 2200 § 368n Nr. 13 S 41 f) für eine (weitere) Niederlassung als Vertrags(zahn)arzt unschädlich sei, hat der Senat diese Rechtsprechung bereits mit Urteil vom 30.1.2002 ausdrücklich aufgegeben und ist davon ausgegangen, dass ein hauptberuflicher vollzeitiger Einsatz den Anspruch auf eine Zulassung in jedem Fall ausschließt (BSGE 89, 134, 138, 140 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22, 24 f; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl Wenner, GesR 2004, 353, 354).
c) Die in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV liegenden Beschränkungen verstoßen nicht gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit (…stRspr vgl BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 30;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 16; BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3;… vgl bereits BVerfGE 16, 286 = SozR Nr. 8 zu Art. 12 GG).
- BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung - …
Unverträglich wäre es, wenn das MVZ eine frei werdende Arztstelle "auf Vorrat" vorhalten und nach seinem Belieben erst später (oder gar nicht) wiederbesetzen könnte (…gegen das Erlangen von Vertragsarztsitzen bzw Arztstellen "auf Vorrat" vgl zB BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39; BSGE 89, 134, 142 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 27;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 20 am Ende;… BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 28 am Ende) . - BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 5/15 R
In Vollzeit angestellter Arzt hat keinen Anspruch auf halbe Zulassung
Mit der Frage, welche Anforderungen danach an die Verfügbarkeit des Vertragsarztes zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit mit der vertragsärztlichen Tätigkeit vereinbar ist, hat sich der Senat in der insoweit grundlegenden Entscheidung vom 30.1.2002 (B 6 KA 20/01 R - BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3) befasst.Danach stand nicht erst der hauptberufliche, vollzeitige Einsatz in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einer anderen nicht ehrenamtlichen Tätigkeit einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zwingend entgegen (BSGE 89, 134, 138 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22) .
Vielmehr schloss eine Wochenarbeitszeit von mehr als 13 Stunden das ausreichende Zur-Verfügung-Stehen für eine vertragsärztliche Tätigkeit regelmäßig aus (BSGE 89, 134, 143 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28;… vgl auch BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 41;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 16;… BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 15) .
Bereits die Existenz des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV zeige, dass Beschränkungen, denen ein ärztlicher bzw psychologischer Leistungserbringer als Folge einer anderen von ihm ausgeübten Erwerbstätigkeit unterliege, grundsätzlich geeignet seien, sich auf die gleichzeitige Tätigkeit im System des SGB V hinderlich und störend auszuwirken (BSGE 89, 134, 140 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 25) .
Soweit in früheren Entscheidungen davon ausgegangen worden war, dass sogar die Inanspruchnahme der überwiegenden Arbeitskraft durch ein Beschäftigungsverhältnis für eine Niederlassung als Vertragsarzt unschädlich sei, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BSGE 89, 134, 140 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 24 f) .
a) Weder dem durch das GKV-VStG geänderten Wortlaut des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV noch der Gesetzesbegründung sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der in ständiger Rechtsprechung (…vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 RdNr 31;… BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 19, 24; BSGE 89, 134, 138 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22; BSG Beschluss vom 11.12.2002 - B 6 KA 61/02 B - Juris RdNr 11) entwickelte Grundsatz nicht mehr gelten sollte, nach dem jedenfalls der vollzeitige hauptberufliche Einsatz in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einer anderen nicht ehrenamtlichen Tätigkeit den Anspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ausschließt.
Soweit der Senat in älteren Entscheidungen bezogen auf die damals rechtlich allein mögliche Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag davon ausgegangen war, dass selbst die Inanspruchnahme der überwiegenden Arbeitskraft durch eine bereits bestehende Zulassung als Kassenarzt (…BSGE 21, 118, 122 = SozR Nr. 1 zu § 20 ZO-Zahnärzte) oder ein Beschäftigungsverhältnis (…BSGE 26, 13, 15 = SozR Nr. 2 zu § 20 ZO-Zahnärzte;… vgl auch BSGE 44, 260, 263 = SozR 2200 § 368n Nr. 13 S 41 f) für eine (weitere) Niederlassung als Vertrags(zahn-)arzt unschädlich sei, hat der Senat diese Rechtsprechung bereits mit Urteil vom 30.1.2002 ausdrücklich aufgegeben und ist davon ausgegangen, dass ein hauptberuflicher vollzeitiger Einsatz den Anspruch auf eine Zulassung in jedem Fall ausschließt (BSGE 89, 134, 138, 140 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 22, 24 f; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl Wenner, GesR 2004, 353, 354) .
b) Die in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV liegenden Beschränkungen verstoßen nicht gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit (…stRspr vgl BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 30;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 16; BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3;… vgl bereits BVerfGE 16, 286 = SozR Nr. 8 zu Art. 12 GG) .
- BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 40/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung …
Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des Senats Nebenbestimmungen von Zulassungsentscheidungen, die nach Maßgabe gesetzlicher Regelungen erlassen werden, isoliert angefochten werden (…vgl zuletzt BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 6/15 R - SozR 4-2500 § 119 Nr. 2 RdNr 42, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSGE 89, 134, 136 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 20;… SozR 4-5520 § 24 Nr. 1 RdNr 6) . - BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R
Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?
Entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten und gemäß den Gegebenheiten seines Praxisbereiches muss er regelmäßig zu den üblichen Sprechzeiten für die Versorgung zur Verfügung stehen und in den Grenzen der Zumutbarkeit und Üblichkeit auch für Notfallbehandlungen und für andere wichtige Fälle außerhalb der Sprechzeiten tätig sein können ( BSG Urteil vom 30.1.2002 - B 6 KA 20/01 R - BSGE 89, 134, 137 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 21 f) . - BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung …
Dies hat der 6. Senat des BSG wegen möglicher Interessenkonflikte angenommen, wenn ein Vertragsarzt zugleich in einem Anstellungsverhältnis zu einem Krankenhaus steht; nichts anderes gilt, wenn der Vertragsarzt - wie hier - als Neurochirurg (seit April 2006) alle einschlägigen Bandscheiben-Operationen durchführt (vgl BSGE 89, 134, 144 mwN = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 f mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 2 RdNr 14) .Nach § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV (in der bis 31.12.2006 geltenden Fassung des GSG; zu der ab 1.1.2007 geltenden Rechtslage s unten) gilt Gleiches, wenn der Betroffene "wegen eines Beschäftigungsverhältnisses (...) für die Versorgung der Versicherten persönlich nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung" steht (vgl BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3;… BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4 S 39 f: 13-Wochenstunden-Grenze) .
- BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung - …
Sie schließt sich der Auffassung des Beklagten an und verweist ergänzend auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 20/01 R -.Bei dieser der Zulassung beigefügten Nebenbestimmung handelt es sich um eine durch § 20 Abs. 3 Ärzte-ZV ausdrücklich zugelassene (aufschiebende) Bedingung iS von § 32 Abs. 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die isoliert anfechtbar ist (Urteil des Senats vom 30. Januar 2003 - BSGE 89, 134, 136 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 20 f mwN).
Andernfalls würden Zulassungsbewerber, die unter einer von ihnen für rechtswidrig gehaltenen Bedingung zugelassen worden sind und gegen diese im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen (vgl die Konstellation im Senatsurteil vom 30. Januar 2002, BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3), gegenüber anderen Ärzten benachteiligt, die - wie der Kläger - die Bedingung bestandskräftig werden lassen, ihren Eintritt aber nicht herbeiführen.
Nach der Rechtsprechung des Senats steht ein in einem Beschäftigungsverhältnis befindlicher Bewerber um die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut iS von § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV für die Versorgung der Versicherten nur dann in erforderlichem Umfang zur Verfügung, wenn die Arbeitszeit im Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich beträgt (Urteil vom 30. Januar 2002, BSGE 89, 134 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3;… bestätigt durch Senatsurteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 23/01 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 30. Januar 2002 (BSGE 89, 134 = SozR aaO) nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG nicht ersichtlich sei (BVerfG , Beschluss vom 23. September 2002 - 1 BvR 1315/02).
Daraus folgt, dass die Gesichtspunkte, die der Senat aus dem Recht der vertragsärztlichen Bedarfsplanung für die Auslegung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV abgeleitet hat (BSGE 89, 134, 142 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 26), auch für Anästhesisten Geltung beanspruchen.
An dieser Beurteilung hat sich nichts geändert, wie sich aus den Ausführungen im Senatsurteil vom 30. Januar 2002 zu § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV für den Bereich der Psychologischen Psychotherapeuten ergibt (BSGE 89, 134, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 29 ff).
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme, …
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung - …
- BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von …
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R
Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines …
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines …
- BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R
Vertragsarzt - Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger …
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R
Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis - …
- SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 20/06
Vertragsarzt - Anstellung als Chefarzt der Abteilung Diabetologie mit …
- SG Magdeburg, 26.08.2009 - S 1 KA 168/07
Zulässiger Umfang einer Beschäftigung in einem Dienstverhältnis als Beamter neben …
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Vertragsarzt - Einführung von Teilzulassung bzw hälftigem Versorgungsauftrag - …
- SG Marburg, 19.06.2006 - S 12 KA 1024/05
Kostentragung bei Streitigkeit um Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 3 KA 88/11
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08
Vertragsarztangelegenheiten
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 75/03 B
Hochschullehrer mit vertragspsychotherapeutischer Nebentätigkeit, Zulassung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 11 KA 4/00
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Eignung bei …
- LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 48/11
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer zweiten Teilzulassung mit hälftigem …
- BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische …
- LSG Bayern, 19.07.2006 - L 12 KA 173/05
Sorgfaltspflicht der Anwälte für eine fristwahrende Einreichung der Schriftsätze; …
- BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets - …
- SG Marburg, 06.06.2007 - S 12 KA 941/06
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - psychologische Psychotherapeutin - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14
Sonderbedarfszulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag; Mehrere Zulassungen; …
- BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 15/16 B
Vertragsarztrecht - Leistungserbringung - Vorrangigkeit des Bundesrechts - …
- LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07
Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ablehnung der Zulassung wegen …
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - L 5 KA 63/04
Vertragsarzt - Nichteignung bei Ausübung einer Nebentätigkeit von mehr als 13 …
- BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R
Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und …
- LSG Hamburg, 11.08.2004 - L 2 KA 4/01
Anspruch auf bedingungsfreie Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut zur …
- BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05
Anspruch auf Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut und als Kinder- und …
- LSG Berlin, 19.06.2002 - L 7 KA 33/01
Bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen …
- LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - einstweiliger Rechtsschutz - Ermächtigung …
- LSG Bayern, 14.11.2012 - L 12 KA 145/12
Wegen einstweiliger Anordnung
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 109/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut im …
- SG Aachen, 22.07.2011 - S 7 KA 3/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - L 10 AS 717/17
Isolierte Anfechtungsklage; Anspruch auf nebenbestimmungsfreie …
- LSG Berlin, 03.11.2004 - L 7 KA 257/03
Vergütung von Zahnärzten durch Kassenzahnärztliche Vereinigungen; Zulässigkeit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 29/04
Abänderung von Bescheiden über degressionsbedingte Honorarkürzungen; Eintritt in …
- LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
Zu den Voraussetzungen einer auflösenden Bedingung bei Stützrententatbeständen
- LSG Berlin, 03.11.2004 - L 7 KA 259/03
Rückzahlung eines vertragszahnärztlichen Honorars; Berechtigung der …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - L 5 KA 2841/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 3 KA 368/03
Bedarfsunabhängiges Zulassungsbegehren eines Psychotherapeuten; Voraussetzungen …
- LSG Berlin, 03.11.2004 - L 7 KA 4/04
Möglichkeit der Nachholung einer unterlassenen aber erforderlichen Anhörung; …
- LSG Berlin, 03.11.2004 - L 7 KA 258/03
Rückzahlung eines vertragszahnärztlichen Honorars; Berechtigung der …
- LSG Berlin, 03.11.2004 - L 7 KA 2/04
Vergütung von Zahnärzten durch Kassenzahnärztliche Vereinigungen; Zulässigkeit …
- SG Schwerin, 01.07.2009 - S 3 KA 31/08
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Eignung bei Bestehen eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 465/02
- LSG Hessen, 13.11.2007 - L 4 KA 57/07
Genehmigung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des …
- LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 10/08
Medizinisches Versorgungszentrum - Wirksamkeit einer Nebenbestimmung bei einer …
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B
Bedarfsunabhängige Zulassungen und Ermächtigungen in der …
- SG Hamburg, 22.05.2002 - S 3 KA 1079/00
- LSG Sachsen, 22.09.2010 - L 1 KA 7/09
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Berechnung des abrechenbaren …
- LSG Hessen, 07.07.2010 - L 4 KA 69/09
Ausschluss einer Sonderbedarfszulassung für den in einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 8/02
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 31/04
Degressionsbedingte Honorarkürzungen; Überschreitung der Punktmengengrenzen; …
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 61/02 B
Zulassung als Vertragspsychotherapeut
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2002 - L 11 KA 206/01
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 01.07.2009 - S 12 KA 886/08
Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung einer im Rahmen eines …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 116/03 B
Tätigkeit als Supervisor in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, …
- LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
Vertragsarztrecht: Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der …
- LSG Sachsen, 14.12.2011 - L 1 KA 25/10
Rechtmäßigkeit der Heranziehung angestellter Ärzte eines Medizinischen …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen …
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 65/02 B
Eignung als Vertragspsychotherapeut
- SG Düsseldorf, 17.04.2002 - S 33 KA 264/00
Rechtmäßigkeit einer Begrenzung eines abrechenbaren Punktzahlvolumens i.R.d. …
- LSG Bayern, 03.03.2004 - L 12 KA 4/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Teilnahme an …
- LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 4356/01
Residenzpflicht bei der Zulassung von Vertragsärzten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2002 - L 11 KA 54/01
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 146/00
Ausgestaltung des Anspruchs eines zur vertragszahnärztlichen Versorgung …
- SG München, 24.01.2018 - S 38 KA 971/16
Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes
- SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 346/07
Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassung - Residenzpflicht - keine …
- LSG Bayern, 31.03.2004 - L 12 KA 3/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; …
- LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …
- SG München, 07.11.2018 - S 38 KA 634/17
Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines entsperrten Facharztsitzes
- SG München, 20.05.2016 - S 22 SO 447/15
Rechtsschutz gegen Nebenbestimmung der Befristung der Hilfe zur Pflege
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 52/01
Bedarfsunabhängige Zulassung zum Vertrags-Psychotherapeuten
- VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem Verwaltungsgericht im Streit mit der …
- BSG, 13.11.2002 - B 6 KA 2/03 B
- SG Hannover, 27.02.2002 - S 16 KA 974/98
Rechtmäßigkeit eines ärztlichen Honorarbescheides; Prüfung der …
- SG Aachen, 27.07.2012 - S 19 SO 66/11
Sozialhilfe
- LSG Bayern, 21.06.2006 - L 12 KA 223/04
Anspruch einer verbeamteten Lehrerin auf eine bedarfsunabhängige Zulassung als …
- LSG Bayern, 28.09.2005 - L 12 KA 152/03
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als …
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 60/01
Anspruch auf Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung; Beschränkte …
- SG München, 08.11.2018 - S 38 KA 634/17
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- SG Marburg, 05.11.2008 - S 12 KA 519/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - …
- SG Düsseldorf, 15.01.2003 - S 2 KA 132/02
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 69/01
Anspruch auf bedarfsunabhängige Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen …
- SG Hannover, 20.04.2016 - S 78 KA 566/14
Rechtsmittel eines Facharztes für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 11 KA 193/01
Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Ermächtigung zur Niederlassung als …
- SG Köln, 12.06.2002 - S 5 (19) KA 222/00
Vertragsarztrecht
- LSG Bayern, 03.03.2004 - L 12 KA 66/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Teilnahme an …
- SG Hannover, 20.03.2002 - S 10 Ka 1082/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - L 11 KA 191/01
Ermächtigung zur Erbringung molekulargenetischer und zytogenetischer Leistungen; …
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 28/09 B
- LSG Berlin, 24.04.2002 - L 7 KA 51/01
Anspruch auf Erstattung weiterer Vorverfahrenskosten; Kombinierte Anfechtungs- …
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 505/14
- SG Marburg, 18.03.2008 - S 12 KA 262/07
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Genehmigung zur Beschäftigung eines …
- SG Aachen, 15.07.2004 - S 7 KA 4/03
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Düsseldorf, 11.11.2015 - S 2 KA 413/14
Anspruch eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin auf Erteilung einer …
- SG Düsseldorf, 17.03.2004 - S 2 (25) KA 155/01
Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen bei der Abrechnung von …
- SG Düsseldorf, 07.05.2003 - S 2 KA 22/01
Rechtmäßigkeit der Absetzung des Kassenanteils für Zahnersatz, der in Italien …
- SG Düsseldorf, 08.05.2002 - S 2 (17) KA 26/01
Rechtmäßigkeit vorläufiger Honorareinbehalte gegenüber einem Arzt zur vorläufigen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 3 KA 21/06
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI (Kart) 1/04
Kartellrechtliche Fusionskontrolle beim Zusammenschluss von Verkehrsbetrieben
- SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00
Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen; Abrechnungsprobleme oder …
- SG München, 15.03.2023 - S 38 KA 13/21
Vertragsärztliche Versorgung - Anstellungsgenehmigung
- SG München, 26.02.2013 - S 28 KA 942/11
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- SG Köln, 12.06.2002 - S 5 (19) KA 238/00
Vertragsarztrecht